Infos A-Z
Kindergarten & Schulanmeldung
Checkblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte “Flyer Kindergarteneintritt?” und weitere Infos unter Eintritt – baselland.ch
Hier können Sie unser Schulanmeldeformular herunterladen.
Bitte füllen Sie alle nötigen Informationen aus und senden Sie das Formular an unser Sekretariat:
Schule Zunzgen
Sekretariat
Steinenweg 9
4455 Zunzgen
061 971 50 28
Bitte füllen Sie alle nötigen Informationen aus und senden Sie das Formular an unser Sekretariat:
Schule Zunzgen
Sekretariat
Steinenweg 9
4455 Zunzgen
061 971 50 28
Begabungsförderung
Info folgt
Öffnungszeiten
Montag 10 Uhr-Pause
Dienstag 13:10-13:35
Mittwoch 10 Uhr-Pause
Freitag 12:00-12:15
Lernfilme der Schule Zunzgen zum Thema Handarbeit
Hier ein kleiner Einblick in das “Handi” Zimmer
Reglement Hausaufgabenbetreuung (vom 8. Dezember 2015)
Ziele, Inhalt und Grenzen der Hausaufgabenbetreuung
1. Die Hausaufgabenbetreuung ist vorwiegend für Kinder mit Schwierigkeiten bei den
Hausaufgaben.
2. Es ist Aufgabe des Kindes, die Hausaufgaben mitzubringen und zu erledigen.
3. Jedes Kind ist bemüht, seine Arbeiten still zu erledigen.
4. Während der Hausaufgabenbetreuung werden Hausaufgaben gelöst, welche von der
Lehrperson des Kindes erteilt wurden.
5. Während der Hausaufgabenbetreuung werden die Kinder zum selbstständigen Lösen der
Aufgaben angehalten.
6. Die Betreuungsperson steht beratend zur Seite, wenn dies notwendig ist.
7. Die Hausaufgabenbetreuung garantiert nicht, dass alle Aufgaben vollständig gelöst sind.
Organisation
1. Angebot und Zeiten der Hausaufgabenbetreuung bestimmt die Schulleitung.
2. Kinder, die früher fertig sind, gehen nach Hause.
3. Während der Hausaufgabenbetreuung können maximal 16 Kinder betreut werden.
4. Es wird eine Präsenzliste geführt.
5. Krankheitsmeldungen müssen von der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Betreuungsperson
1. Das Amt der Betreuungsperson wird wenn möglich von einer pädagogisch ausgebildeten
Person übernommen.
2. Rechte und Pflichten werden von der Schulleitung schriftlich festgehalten.
3. Die Betreuungsperson untersteht der Schulleitung.
4. Die Betreuungsperson meldet Schwierigkeiten unverzüglich der Lehrperson, der
Schulleitung und/oder den Eltern.
Aufnahme und Kosten
1. Einen Antrag für eine Hausaufgabenbetreuung kann nach Absprache der
Erziehungsberechtigten mit der Lehrperson an die Schulleitung gerichtet werden.
2. Kinder mit einem bewilligten Antrag besuchen die Hausaufgabenbetreuung lückenlos.
3. Abmeldungen erfolgen ausschliesslich schriftlich durch die Eltern.
4. Mutationen werden mit allen Beteiligten abgesprochen.
5. An den Kosten beteiligen sich die Eltern mit Fr. 2.50 pro Stunde (Fr.100.- pro Semester).
Diese werden im Voraus pauschal vom Sekretariat in Rechnung gestellt.
6. Austritte erfolgen grundsätzlich nur auf Semesterwechsel.
Kopfläuse – weg damit!
Jeder kann Kopfläuse bekommen. Kopfläuse sind lästig und man bekommt sie schneller, als man sie wieder los ist, jedoch sind sie harmlos. Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun!
Um die Zeit mit Kopfläusen in der Familie möglichst kurz und selten zu halten, finden Sie im folgenden Infoblatt und Elternbrief einige Informationen:
Infoblatt “Kopfläuse – Weg damit – 10 Tipps zum Erfolg“
Elternbrief “Die Läuse sind da”
Weitere Informationen zu Kopfläusen finden sie auf www.Lausinfo.ch
Für nähere Informationen und ggf. Schuleinsätze steht Ihnen die Lausfachfrau, Frau W. Walter, Tel. 079/416 17 83, E-Mail: walter.muttenz@gmail.com gerne zur Verfügung. Die Kosten gehen zu Lasen des Schulträgers.
Jeweils am Dienstag kocht das Mittagstischteam Zunzgen ein feines Mittagessen mit Dessert für die Kinder.
Wo: Untere Turnhalle Zunzgen
Wer: Alle Zunzger Schulkinder
Zeit: 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Kosten: CHF 7.–/Kind
Wann: Jeden Dienstag (ausser Schulferien)
Anmeldung: Karin Buser, Natel: 079 279 65 52 oder buser.karin@gmail.com
Abmeldung: Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, das Kind bei Nichterscheinen abzumelden!
Verantwortlich: nicole.gruetter@frauenverein-zunzgen.ch
Mittagstischregeln
- Der/ die Schüler/in kommt gleich nach der Schule in die untere Turnhalle.
- Keine elektronischen Geräte, wie Handy, Laptop, Gameboy…. während des Essens.
- Bälle, Skateboards usw. werden zu Beginn in der Küche abgegeben.
- Trottinette bleiben draussen in den dafür vorgesehenen Ständern.
- Alle bleiben am Tisch sitzen bis alle gegessen haben oder das OK zum Aufstehen vom Mittagstisch-Team gegeben wird.
- Alle Primarschüler/innen bleiben bis 13:25 Uhr.
- Sekundarschüler/innen dürfen nach dem Essen gehen.
Mehrfaches nicht Einhalten dieser Regeln wird mit den Eltern besprochen und wir erlauben uns auch daraus Konsequenzen zu ziehen.
Das Mittagstisch-Team freut sich auf DICH!
Schulferien
Die genauen Daten für die Schulferien der nächsten Jahre finden sie jeweils HIER – auf der Homepage des Amts für Volksschulen.
Unser Schulleitbild
Die Schule Zunzgen ist eine innovative, vielfältige, humanistisch bildende, im Dorf verankerte Schule.
Klima
1. Wir begegnen uns positiv und respektvoll.
2. Wir achten und schätzen uns und unsere Mitmenschen.
3. Wir fördern die Integration aller Menschen.
4. Wir arbeiten innerhalb gesellschaftlicher sowie schulinterner Regeln und deren Konsequenzen.
5. Wir tragen Konflikte offen und auf faire Weise aus.
Zusammenarbeit
1. Wir pflegen eine wohlwollende und zielorientierte Zusammenarbeit.
2. Wir stellen das Wohl der Kinder in den Vordergrund.
3. Wir fördern aktiv positive Entwicklungen im schulischen und sozialen Bereich.
4. Wir akzeptieren die Vielfalt der Gesellschaft und reagieren flexibel auf deren Veränderungen.
5. Wir sind einig, dass Vertrauen die Basis ist.
Mitwirkung
1. Wir bringen eigene Ideen in die Schule ein und sind offen für die Beiträge anderer.
2. Wir gehen Regeln, pädagogische Themen und Präventionsfragen gemeinsam an.
3. Wir kennen unsere Rollen und Verantwortung.
Lernen und Lehren
1. Wir fördern die individuellen Kompetenzen aller Kinder auf ihrem persönlichen Weg.
2. Wir lehren und lernen mit Freude.
3. Wir unterstützen die Kinder ganzheitlich.
4. Wir begleiten die Kinder in ihrem persönlichen Lernprozess.
5. Wir entwickeln uns weiter.
Kulturelles Leben
1. Wir beteiligen uns an öffentlichen Anlässen und gestalten das kulturelle Leben im Dorf mit.
2. Wir beziehen lokale Bräuche in unseren Schulalltag ein.
3. Wir pflegen eine respektvolle Haltung gegenüber allen Kulturen und Religionen.
Kommunikation
1. Wir kommunizieren transparent, zeitnah, respektvoll und zielgruppengerecht.
2. Wir = Alle an der Schule beteiligten Personen (Schulrat, Behörden, Mitarbeitende Sekretariat, Raumpflege und Hausdienst, Lehrpersonen, Schüler/Innen, Eltern und weitere erziehungsberechtigte Personen) sind in der Formulierung der Leitsätze im „Wir“ mit eingeschlossen.
SENIK – Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer – kurz erklärt
In einem Satz:
Seniorinnen und Senioren im Unterricht bereichern und unterstützen die Kinder und Lehrpersonen beim Lernen.
Win-Win Situation
Schülerinnen und Schüler
erhalten mehr Aufmerksamkeit. Sie profitieren von der Lebenserfahrung, dem Wissen und der Ruhe von den Senioren und Seniorinnen.
Lehrpersonen
erhalten Unterstützung im Unterricht. In verschiedenen Situationen ist eine weitere Person im Unterricht gewinnbringend. Beispiele: Gruppenarbeit, Bedürfnisse von einzelnen Kindern, Exkursionen.
Seniorinnen und Senioren
kommen in Kontakt mit jungen Menschen, bleiben am Ball in Bezug auf Kindheit und Schule heute, erhalten Bestätigung und Wertschätzung ihrer Lebenserfahrung, ihres Wissens und ihrer Unterstützung.
Einsatz
Seniorinnen und Senioren besuchen nach Absprache einmal pro Woche an einem Halbtag während mindestens einem Semester eine Klasse (KG bis 6. Klasse). Sie arbeiten nach Absprache mit der Lehrperson. Sie können auch Exkursionen, Wanderungen, Schulreisen begleiten und an Anlässen teilnehmen.
Die Arbeit ist ehrenamtlich.
Voraussetzungen
Freude an der Arbeit mit Kindern
Geduld, Klarheit im Umgang mit Kindern, Warmherzigkeit
Diskretion
Anmeldung
Schulleitung: Thomas Flückiger
Informationen und Daten über die Durchführung der Checks P3 und P5 finden Sie auf der Homepage:
Für weitere Fragen steht Ihnen die Schulleitung oder die Klassenlehrperson gerne zur Verfügung.
Unterrichtszeiten
Liebe Eltern, Liebe Erziehungsberechtigte
Infolge von Harmos kommt es im Kanton BL ab Schuljahr 15/16 zu neuen Stundentafeln und Unterrichtszeiten. Damit Sie Familie und Arbeit besser planen können, geben wir Ihnen hier unsere Unterrichtszeiten bekannt
Unterrichtszeiten Kindergarten
Unterricht am Morgen:
Einlaufzeit von 8:00 bis 8:30 Uhr
Blockzeit von 8:30 bis 12:00 Uhr
Unterricht am Nachmittag:
1. Kindergartenjahr, montags 13:45 – 15:15 Uhr
2. Kindergartenjahr, dienstags 13:45 – 16:10 Uhr
Unterrichtszeiten Primarschule
Unterricht am Morgen:
Blockzeit von 8:00 bis 12:00 Uhr
Unterricht am Nachmittag:
1. und 2. Klasse
Montags oder dienstags je nach Gruppeneinteilung von 13:45 bis 16:15 Uhr
3. und 4. Klasse
Montags und freitags von 13:45 bis 15:15 Uhr und dienstags von 13:45 bis 16:15 Uhr
5. und 6. Klasse
Montags und dienstags von 13.45 bis 16.15 Uhr und freitags von 13.45 bis 15.15 Uhr
Gruppeneinteilung und Stundenpläne sowie Klassenzuteilung erhalten Sie jeweils so schnell wie möglich von den Klassenlehrpersonen.
Freundliche Grüsse
Schulleitung Zunzgen
Thomas Flückiger
Urlaubswesen
Jokertage
Pro Schuljahr steht jedem Kind ein Jokertag zur Verfügung. Der Jokertag kann auch auf zwei Halbtage innerhalb des Schuljahres verteilt werden.
Das Einlösen des Jokertages oder eines Halbtages ist mindestens 2 Tage im Voraus der Klassenlehrperson schriftlich mitzuteilen. Der Jokertag darf nicht bei bereits angekündigten Klassen- oder Schulanlässen und Prüfungen bezogen werden. Beim Einlösen des Jokertages muss kein Grund des Fernbleibens vom Unterricht an-gegeben werden.
Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.
Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Urlaub
Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungs-berechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Die Klassenlehrperson wird beim Entscheid beigezogen. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sorgen in Absprache mit den betroffenen Lehrpersonen dafür, dass der versäumte Schulstoff nachgeholt wird.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig:
Die Schulleitung ab 1 Tag bis 2 Wochen. Urlaubsgesuche sind schriftlich begründet mittels Formular Urlaubsgesuch mindestens vier Wochen vor Urlaubsantritt der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung abzugeben.
Der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen. Urlaubsgesuche sind schriftlich begründet mittels Formular Urlaubsgesuch mindestens zwei Monate vor Urlaubsantritt der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung und des Schulrates einzureichen.
Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung des Urlaubs. Die von der Schulleitung oder des Schulrates behandelten Urlaubsgesuche werden im Sekretariat aufbewahrt.
Formulare
für Urlaubsgesuche können hier ausgedruckt werden:
Hier finden Sie das Merkblatt zum Thema “Wie schütze ich mein Kind vor Zecken?”